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Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten wurden damit neu geregelt, die Rechte der Verbraucher an ihren eigenen Daten deutlich gestärkt. Die Umsetzung der neuen Verordnung war gerade für Vereine und Initiativen aufwändig, die Unsicherheit und Angst vor Abmahnungen und Bußgeldern groß. Johannes Baur vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der WWU zieht fast ein Jahr später eine erste Bilanz und gibt konkrete Hinweise, worauf Non-Profit-Organisationen in diesem Zusammenhang in ihrer Arbeit achten sollten.